Beitragsordnung


- gültig ab 01. September 2020 -

 

Die Beitragsordnung des Boxring 90 Suhl e.V. e.V. wurde gemäß § 4 der Satzung beschlossen.

 

1.) Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten der Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung des finanziellen Aufkommens an den Verein.

 

2.) Die Mitgliedsbeiträge wurden auf Vorschlag des Vorstandes vom 28. August 2020 beschlossen.

 

3.) Der Mitgliedsbeitrag (für neue Mitglieder ab dem 01. September 2020) beträgt:

Beitragsklasse                 Mitgliederart                                                 Beitragshöhe

 

1.                                       Kinder und Jugendliche, bis 16 Jahre               8,00 € / monatlich

2.                                       Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahre     15,00 € / monatlich

 

4.) Die Beitragshöhe der bestehende Mitgliedsverträge bis zum 01. September 2020 bleiben bis zum Austritt oder zum Wechsel zu Beitragsklasse 2 bestehen.

 

5.) Änderungen zur Person sind dem Vorstand umgehend mitzuteilen.

 

6.) Der monatliche Mitgliedsbeitrag wird in voller Höhe bis spätestens zur vierten Monatswoche rückwirkend auf dessen Monat vom im Aufnahmeantrag angegebenen Bankkonto eingezogen.

 

7.) Die Mitgliedschaft erlischt, wenn der Vorstand feststellt, dass das Mitglied trotz 2-maliger      schriftlicher Mahnung seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommt. Das Erlöschen der Mitgliedschaft befreit nicht von der Zahlung der rückständigen Verpflichtungen gegenüber dem Verein.

 

8.)   Bei Rückbuchungen wegen nicht ausreichender Deckung des Kontos werden zusätzlich alle anfallenden Bankgebühren + 5,00 € Mahngebühren/Mehraufwand zu dem ausstehenden Mitgliedsbeitrag fällig.

 

9.)   Der Vereinsaustritt ist zum Ende des Folgemonats der schriftlichen Kündigung möglich. Dieser muss beim Kassenwart erklärt werden.

 

10.) In dem Mitgliedsbeitrag ist die Sportversicherung im Landessportbund Thüringen e.V. enthalten

 

11.) Jedes neue Mitglied erhält mit dem Aufnahmeantrag die Satzung, die Datenschutzerklärung, einen Mitgliedsausweis und die gültige Beitragsordnung.

 

12.) Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatenschutzgesetz gespeichert.